Trennungsjahr

12 Monate des Wartens

Viele Ehepaare fragen sich, warum ein Trennungsjahr, wenn man sich über den Ablauf und die Folgen einig ist. Das vom Gesetzgeber festgelegte Trennungsjahr soll die Möglichkeit zur Versöhnung offen halten. Das Ehepaar entscheidet, ab welchem Datum der sog. Trennungstag beginnt. Dieses Datum wird später in den Scheidungsantrag eingetragen und bei allen rechtlichen Angelegenheiten herangezogen. Der Nachweis für das Trennungsjahres sollte wirtschaftlich wie auch räumlich möglich sein. Dazu gehören z. B. der Auszug aus der Ehewohnung sowie getrennte Konten.

Ein Trennungsjahr im gleichen Haus ist natürlich auch möglich, jedoch muss hier die Trennung von Tisch und Bett auch "gelebt" werden. Gerade in dieser Frage berate ich Sie gerne vorab, damit Ihnen kein Fehler unterläuft.

Was macht man, wenn die 12 Monate zu lange sind, das Gericht keinen freien Termin hat? z. B. ein Baby von einem anderen Partner unterwegs ist?
Um die Wartezeit nicht zu verlängern, sollten Sie alle erfolderlichen Dokumente sehr früh zur Hand zu haben. Ich helfe Ihnen hier bei Anträgen für fehlende Dokumente.

Dazu gehören:

1. der Staatsbürgerschaftsnachweis
2. der Lichtbildausweis
3. die Meldebestätigung
4. die Heiratsurkunde im Original oder alternativ das Familienstammbuch
5. der Versorgungsausgleich (hier helfe ich Ihnen)
6. die Geburtsurkunden eventuell vorhandener Kinder
7. der vielleicht vorhandene Ehevertrag
8. Gehaltsbelege
9. Kontoauszüge für eine eventuell von mir zu beantragende Prozesskostenhilfe

Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass man ein Scheidungsverfahren sehr beschleunigt, wenn alle Scheidungsfolgevereinbarungen wie z. B. der Ehegattenunterhalt oder der Unterhalt für die Kinder vorab gütlich geregelt wird.

Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass es bzgl. fehlender Dokumente zu keiner Verzögerung des Scheidungstermins kommt.