Scheidungstermin

Am Ende des Verfahrens scheidet der Richter des jeweiligen Familiengerichtes die Ehe durch Beschluss. Damit ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig. Die rechtskräftige Entscheidung kann nur sofort herbeigeführt werden, wenn beide Eheleute einen entsprechenden Rechtsmittelverzicht mit Hilfe eines Anwaltskollegen erklären. Ist nur ein Anwalt im Verfahren beteiligt, muss noch die Beschwerdefrist abgewartet werden.