Anwaltszwang

Als Rechtsanwalt reiche ich für Sie beim zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag mitsamt aller Dokumente ein. Diese Familiengerichte sitzen im Amtsgericht. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse des letzten gemeinsamen Ehewohnsitzes. Es müssen nicht beide Ehegatten einen eigenen Anwalt haben.

Einen gemeinsamen Anwalt vor Gericht gibt es nicht. Ein Anwalt darf immer nur für eine Partei tätig werden. Möglich ist jedoch, dass man sich gemeinsam von einem Anwalt beraten läßt. Sie müssen dann gemeinsam nur einen Anwalt zahlen. Eine solche Verfahrensweise ist jedoch nur möglich, wenn es keine weiteren Differenzen gibt.
Sicherlich lassen sich durch die Beauftragung lediglich eines Anwalts die Verfahrenskosten reduzieren. Zu beachten ist, dass ich bei nicht geklärten Zugewinn-, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen immer die Zuziehung eines 2. Anwalts empfehle.