einvernehmliche Scheidung

Was versteht man im deutschen Familienrecht unter einer einvernehmlichen Scheidung?

Wenn eine Ehe, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr weiter geführt werden kann, fällt oftmals Wort Scheidung.
Trotz vieler Differenzen gibt es hier 2 Möglichkeiten. Welche man davon wählt, hängt davon ab, ob beide Menschen, die irgendwann im Leben füreinander Zuneigung und Liebe empfunden haben, an einer Ehescheidung im Einvernehmen interessiert sind. Sie ist mit Sicherheit der schnellere und einfachere Weg, den endgültigen Schlussstrich unter die gemeinsame Ehezeit zu ziehen.

Voraussetzung für einvernehmliche Scheidung ist nach § 1566 BGB ist auch hier eine 12 monatige Trennung, wobei der Scheidungsantrag bei Gericht auch schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann. Ist ein Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden und kann Gründe vortragen, die darauf schließen lassen, dass die Ehe noch nicht endgültig zerrüttet ist, wird die Ehescheidung von Amts wegen spätestens nach einer dreijährigen Trennungszeit ausgesprochen.

Welcher Weg auch immer bei der Trennung eingeschlagen wird – das deutsche Scheidungsrecht beantwortet sowohl die Voraussetzungen, wie auch die Folgen einer Scheidung. Das Scheidungsrecht findet man in den § 1564ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier kann man alle Aspekte einer Scheidung nachlesen – seien es die Scheidungsvoraussetzungen, die Unterhaltsregelungen, der Versorgungsausgleich und das Sorgerechts sowie nicht die vielen Vorschriften zur Vermögensaufteilung.